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20200401 150445 modIm Jahr 2007 schloss Frau M. einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Treuhandstelle zur Pflege ihrer späteren Grabstätte in Hameln ab. Zusätzlich setzte sie die Treuhandstelle als unwiderrufliche Empfängerin ihrer Sterbegeldversicherung ein. Das Geld der Versicherung war für die Bestattungskosten, die Friedhofsgebühren und ein Grabmal vorgesehen. Damit war ihre Vorsorge komplett.

Anfang April 2019 verstarb unsere Kundin und wir erfuhren über ein Bestattungsinstitut, dass ihr Sohn eine sehr günstige Beerdigung unterm grünen Rasen, in der Nähe von Wilhelmshaven, in Auftrag gegeben hatte. Trotz sofortigen Einlenkens der Treuhandstelle und der Schilderung, dass eine Vorsorge für eine Grabstätte in Hameln besteht, wurde Ruth M. in der Ferne bestattet. Angehörige (Bestattungspflichtige) können sich über den Wunsch der Verstorbenen hinwegsetzen, wenn die Beerdigungskosten sie übergebührend belasten. Doch das war hier, aufgrund der guten Vorsorge von Frau M., nicht der Fall.

Einige Wochen später nahm ein Nachlasspfleger mit der Treuhandstelle Kontakt auf. In Rücksprache mit einer Rechtspflegerin vom Amtsgericht Hameln vertraten beide die Auffassung, dass eine Umbettung von Wilhelmshaven nach Hameln nicht in Frage kommt, da u.a. die Totenruhe von Ruth M. nicht gestört werden sollte. Die Treuhandstelle wurde aufgefordert die Guthaben aus allen Verträgen auf das Nachlasskonto zu überweisen.

Der Wille der Verstorbenen ist rechtlich bindend! So konnte die Treuhandstelle in mehreren Briefen und anhand der bestehenden Treuhandverträge darlegen, dass Frau M. gegen ihren Wunsch unterm Rasen bei Wilhelmshaven bestattet wurde. Dies ist als wichtiger Grund anzusehen und die Voraussetzung für einen Antrag auf Umbettung. Den Umbettungsantrag richtete die Treuhandstelle an den Friedhof bei Wilhelmshaven, den Landkreis Friesland und die Friedhofsverwaltung von Hameln. Nachdem alle Parteien der Umbettung zustimmten, wurde die Urne nach Hameln überführt und in einem Urnenwahlgrab bestattet.

Heute, ein Jahr nach dem Tod von Ruth M., wurde das Grabmal aufgebaut und das Grab bepflanzt. Jetzt hat sie die Grabstätte bekommen, die sie sich vertraglich immer gewünscht hatte.