Nach Abschluss eines Treuhandvertrages und Einzahlung der Vertragssumme – egal, ob für die Dauergrabpflege oder für Steinmetzleistungen – führt der Partnerbetrieb alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus. Die Ausführung der Leistungen wird – soweit möglich – regelmäßig und unangekündigt von der Treuhandstelle durch einen sachkundigen Kontrolleur überprüft.
Dabei wird jede Grabstätte, zu der ein laufender Treuhandvertrag vorliegt, in der Regel einmal pro Kalenderjahr aufgesucht und vor Ort kontrolliert. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten werden der Allgemeinzustand und alle zum Termin feststellbaren Leistungen überprüft. Sollte die Ausführung nicht dem Vertragsinhalt entsprechen, erfolgt eine Beanstandung beim Vertragsbetrieb. Bei wiederholten Mängeln kann die Treuhandstelle den Vertrag auf einen Nachfolgebetrieb übertragen.
So haben Sie die Sicherheit, daß das Grab über die Jahre in guten Händen ist!
Zahlen, Daten und Fakten zur Grabkontrolle (Stand 01/2024):
- Der Kontrolleur der Treuhandstelle ist selbstverständlich fachkundig.
- Jährlich sind ca. 19.700 Grabstätten zu kontrollieren.
- Die Kontrolle erfolgt per Computer (Tablet).
- Die Grabstätten verteilen sich auf 1.557 Friedhöfen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
- Je Friedhof sind 1 bis 800 Grabstätten zu kontrollieren.
- Die Jahresfahrleistung unseres Kontrolleurs beträgt ca. 37.500 km.