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Jubilogo 370Stiftung Warentest/Finanztest empfiehlt Dauergrabpflege-Verträge „vor allem für die Vorsorge zu Lebzeiten“.

Stiftung Warentest/Finanztest untersuchte erstmals Dauergrabpflege-Verträge mit sehr zufriedenstellendem Ergebnis! Im Fokus der Testung standen das Preis-Leistung-Verhältnis, der Umgang mit den eingezahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von zehn unterschiedlichen Dauergrabpflegeorganisationen. Darunter auch die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH die 1968 gegründet wurde.

Ausgabe 01/2019 der Stiftung Wartentest/Finanztest offenbart: Dauergrabpflege-Verträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag oder Totengedenktagen – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Die Stärke eines Dauergrabpflege-Vertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen.

Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Dauergrabpflegeorganisation. Zu den Aufgaben der regionalen Dauergrabpflegeorganisation gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden.

Pluspunkte: Grabkontrolle und sichere Geldanlage
Dauergrabpflegeorganisationen beauftragen Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren. So wird sichergestellt, dass die vereinbarten Dienstleistungen im Sinne des Kunden zuverlässig erbracht werden. Damit die Dauergrabpflegeorganisationen ihre Geschäftstätigkeit erfüllen können, entnehmen sie jährlich Geld aus den Erträgen, die durch Geldanlage der Kundengelder erwirtschaftet werden. Zusätzlich dazu fallen bei Vertragsabschluss einmalig zwischen 5 und 7 Prozent für eine Verwaltungsgebühr an. Auch Stiftung Warentest/Finanztest bestätigt: „Das Geld der Kunden ist dort sicher“. Eingezahlte Kundengelder werden streng getrennt vom Vermögen der Dauergrabpflegeorganisationen geführt – und zwar auf gesonderten Treuhandkonten. Ein Insolvenzschutz bieten alle getesteten Einrichtungen. 

Zuverlässige Partner für Vorsorge im Sterbefall
Dauergrabpflegeorganisationen bieten noch mehr: Neben den Dauergrabpflege-Verträgen werden auch Vorsorgeleistungen für Bestattungen sowie Grabmale geboten. Dauergrabpflegeorganisationen verstehen sich somit als zuverlässiger Partner an der Seite ihrer Kunden in allen Belangen der Vorsorge im Sterbefall. Informationen zu den Dienstleistungsangeboten und eine Übersicht über alle Dauergrabpflegeinstitutionen finden Sie im Internet unter www.grabpflege.de.

Vorsorge lohnt sich doppelt
Zu wissen, wie es nach einem Todesfall weitergeht, das Gefühl, von der Musik bei der Beerdigung bis zur Grabbepflanzung alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt zu haben – Vorsorge kann sowohl die Auftraggeber als auch die Angehörigen emotional entlasten. Darüber hinaus sind Dauergrabpflege- und Bestattungsvorsorge-Verträge auch finanziell interessant. In einer Zeit, in der mit sicheren Anlagemethoden immer weniger Zinsen zu erwirtschaften sind, ist ein Treuhandvertrag eine sinnvolle Investition: Er schreibt Dienstleistungen, die in der Zukunft erbracht werden sollen, zu heutigen Preisen fest – und etwaige Erben können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeiten abziehen. An den vertraglich garantierten Leistungen kann kein Erbe rütteln – und auch nicht das Sozialamt, denn angemessene Vorsorgeaufwendungen für Bestattung und Grabpflege gehören zum rechtlich verankerten Schonvermögen. Wo in Einzelfällen dennoch versucht wird, Treugebende oder ihre Angehörigen zur Kündigung der Treuhandverträge zu bewegen, da stehen die Dauergrabpflegeorganisationen mit Rat und Tat zur Seite.

Das ausführliche Testergebnis und weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 01/2019 der Stiftung Warentest/Finanztest auf den Seiten 36 bis 39. (Redaktioneller Hinweis: Alle Zitate im Text entstammen dem Bericht der Stiftung Warentest/Finanztest in Ausgabe 1/2019, S. 36 bis 39.)