Selbstbestimmt im Leben, selbstbestimmt im Tod: Bestattungsvorsorge- und Dauergrabpflege-Verträge liegen im Trend. Treuhandstellen verwalten die gezahlten Gelder – und sehen sich gleichzeitig als Fürsprecher für die Wünsche der Verstorbenen.
Er kommt früh oder spät, schleichend oder schnell. Sicher aber ist: Er kommt, der Tod, irgendwann ist es soweit. Und eben weil niemand weiß, wann und auf welche Art Jede und Jeder die letzte Reise antreten muss, sind Vorsorgemaßnahmen rund um das Thema Sterben und Tod etwas, das viele Menschen im Kopf haben. Im Hinterkopf wohlgemerkt, dort, wo sich tendenziell unangenehme Gedanken recht gut wieder verdrängen lassen.
„Wer sich aber erst mal mit dem Thema auseinandersetzt, merkt oft, dass es gar nicht so unangenehm ist, sondern im Gegenteil etwas sehr Befreiendes hat. Schließlich sind nicht nur Dinge wie eine Patien-ten- oder Betreuungsverfügung, sondern auch die Bestattungsvorsorge- oder ein Dauergrabpflege-Vertrag Akte der Selbstbestimmung. Sozusagen das letzte bisschen Einfluss, dass man auf das eigene Ende und die Zeit nach dem Tod nehmen kann“, sagt Uwe Stapelmann von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.
Der gebürtige Oldenburger steht in ständigem Austausch mit mehr als 430 Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetrieben und Bestattungsunternehmen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Nach über 15 Jahren bei der Treuhandstelle weiß er sehr genau, was die zunehmende Zahl an Kundinnen und Kunden beschäftigt, die noch zu Lebzeiten ihre eigene Beerdigung und die anschließende Pflege ihres Grabes organisieren möchten. Und er kennt die Missverständnisse, die entstehen können, wenn die Themen Sterben und Tod in der Familie ausgeklammert wurden. „Da wählen Menschen eine anonyme Bestattung oder ein kleines Reihengrab, weil sie ihre Kinder entlasten wollen – und ahnen gar nicht, dass diese gerne einen festen Platz zum Trauern hätten oder sich ein Familiengrab wünschen, um in ferner Zukunft zumindest räumlich wieder vereint zu sein. Hier im Nachhinein eine Lösung zu finden, ist schwierig und leider oft gar nicht mehr möglich. Umso größere Bedeutung kommt der eigenen Vorsorge zu.“
Nichtsdestotrotz hilft die Treuhandstelle, wo sie kann – sei es in Form von Beratung bei der Wahl der Bestattungsart, sei es, wenn es darum geht, Treugeber bei Konflikten mit Behörden zu unterstützen und Vorsorgeaufwendungen als Schonvermögen zu verteidigen. „Treuhandverträge sollen Sicherheit geben, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Deshalb verstehen wir uns nicht nur als Lobby der Lebenden, sondern auch der Toten“, bringt es Uwe Stapelmann auf den Punkt. Eine Lobby, die ausnahmsweise einmal jeder gut gebrauchen kann.
Dauergrabpflegevertrag – wozu?
Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die jährliche Grabsteinreinigung, die saisonale Bepflanzung – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Der Umfang des Auftrags richtet sich jeweils nach den individuellen Wünschen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
Die vereinbarten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Treuhandvertrag festgehalten, den die treugebende Person direkt mit der Friedhofsgärtnerei ihres Vertrauens abschließt. Zu den Aufgaben der zuständigen Treuhandstelle gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Immer beliebter werden auch Komplettangebote, in denen sowohl die Bestattung und der Grabstein als auch die Grabpflege inklusive saisonalem Wechselflor enthalten sind.
Text: GdF, Bonn (www.grabpflege.de)