Der Bestattungsvorsorge-Vertrag der Treuhandstelle wurde nún auch überarbeitet. Ab dem 01.05.2022 gilt die neue Vertragsfassung. Wie bei unserem Dauergrabpflege-Vertrag auch, wurden die bisherigen Paragraphen nicht verändert haben. Dementsprechend hat das durchweg gute Testurteil der Zeitschrift FINANZTEST aus 01/2019 weiterhin Bestand. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Die Lesbarkeit wurde verbessert (größere Schrift und größerer Zeilenabstand).
- Einführung einer Sicherungsrücklage zur Sicherstellung aller langjährigen Vertragsleistungen.
- Reduzierung der notwendigen Unterschriften auf nur noch eine Unterschrift.
- Formular zur Anforderung eines Newsletters
Bei Nachfragen zum neuen Vertrag wenden Sie sich bitte an einen unserer Partnerbetriebe oder an die Treuhandstelle.