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VORSORGE 370Immer mehr Menschen möchten schon zu Lebzeiten über ihre Grabgestaltung entscheiden

Schon oft hatte Katharina versucht, mit ihrem Mann über Vorsorge im Sterbefall zu reden, doch immer wieder lenkte der 82-Jährige ab, ergriff ein anderes Thema mit der Begründung: „Wir haben doch schon eine Patientenverfügung. Das mit dem Grab hat noch Zeit, wir sind doch beide noch fit“. Katharina aber wollte das Thema nicht mehr auf die lange Bank schieben und machte kurzerhand einen Termin bei ihrem Friedhofsgärtner vor Ort.

Die Endsiebzigerin hatte erst kürzlich an einer Tagesfahrt zu einer Bundesgartenschau teilgenommen. Dort kam ihr wieder der Gedanke an die eigene Vorsorgeregelung, während sie den Ausführungen des Gästeführers lauschte, der im Ausstellungsteil „Grabgestaltung und Denkmal“ über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten sprach und die einzelnen Bereiche der Ausstellung erklärte. Zum ersten Mal war Katharina dabei auf einen „Memoriam-Garten“ aufmerksam geworden. Besonders der gartenähnliche Charakter des gesamten Areals hatte es ihr angetan. Gräber und Rahmenbepflanzung zeigten sich in einer harmonisch aufeinander abgestimmten Einheit, es gab viele Sitzmöglichkeiten und sogar einige Wasserspiele.

 

Das musste sie unbedingt ihrem Mann Fritz erzählen. Eingebettet in solch einen kleinen Garten ihr gemeinsames Grab zu wissen, der Gedanke gefiel ihr. Auch in ihrer Stadt gab es diese Möglichkeit der Bestattung, erfuhr sie während ihres Ausflugs von einem anderen Teilnehmer. Allerdings würde das Grab immer von einem Friedhofsgärtner betreut. Beim Gedanken an ihre Kinder, die weit entfernt leben und später sicher nicht die Pflege übernehmen können, fühlte sie sich innerlich befreit.

Bei ihrem Besprechungstermin mit dem Friedhofsgärtner erfuhr das Ehepaar genaue Details zur Bestattung in einem Memoriam-Garten. Alle Leistungen waren übersichtlich in einem Vertrag aufgeführt. Der Vertrag wäre auf jeden Fall über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH abgesichert, erklärte der Friedhofsgärtner und erzählte weiter: „Die Kosten für die Dauergrabpflege orientieren sich an der Ruhefrist und der damit in Verbindung stehenden Pflegejahre des Grabes. Sollten Sie die Nutzungsrechte für einen Platz im Memoriam-Garten abschließen, dann beinhaltet dieser generell auch einen Dauergrabpflegevertrag“.

Zwar müssen Katharina und Fritz den gesamten Geldbetrag nach Abschluss des Dauergrabpflege-Vertrages in einer Summe bezahlen. Ihr Kapital wird aber sicher angelegt und verwaltet. Über Jahre und Jahrzehnte wird die Leistung gleich bleiben. „Zudem können Sie unbesorgt sein, meine Leistungen in der Pflege werden regelmäßig kontrolliert“, ergänzt der Friedhofsgärtner. Nach all den Zahlen ließ Katharina ihre Gedanken wieder zum Memoriam-Garten wandern und sah ihre Kinder in ferner Zukunft dort auf einer Bank sitzen.

Weitere Informationen gibt es hier: www.vorsorge-treffen.info sowie www.memoriam-garten.info.

Quelle: GdF, Bonn